Presseschau KW39 2016
Über Hunde, Schweine und Schafe... Bevor die Scheidung eingereicht werden kann, müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, sagt § 1566 des BGB. Die Briten wollen nicht so lange warten und schon vor Ende März 2017 nach Artikel 50 der EU Verfassung den Abschied erklären: https://kurier.at/politik/ausland/grossbritannien-premierministerin-may-will-brexit-vor-ende-maerz-einleiten/224.068.319 Um die eigne Position in den bevorstehenden Austrittsverhandlungen [...]