Nicht mehr der freie Markt, sondern die Politik will entscheiden, was künftig unter dem Vorwand des Klimaschutzes noch produziert werden darf und was künftig von den Verbrauchern nachgefragt werden muss. Angebot und Nachfrage sollen wie in einer Planwirtschaft durch einschneidende politische Vorgaben tiefgreifend reglementiert werden. Der Klimaschutz-Beschluss des BVerfG hat die hergebrachte Grundrechtsdogmatik des freiheitlichen Verfassungsstaates über den Haufen geworfen und alle Grundrechte unter den Vorbehalt des Klimaschutzes gestellt.

Bereits anderthalb Jahre vorher hatte die EU-Kommission den sog. „Green Deal“ vorgestellt, der später um das „Fit for 55“-Programm ergänzt wurde. Diese Programme laufen auf eine umfassende und zentrale wirtschaftspolitische Steuerung hinaus, die Marktmechanismen durch verwaltungsmäßige Verbote, Begünstigungen und Repressionen ersetzt.

Ein postdemokratisches Völkerplanungsrecht überwölbt längst die Verfassungsstaaten Europas. Aber müssen Planwirtschaften nicht scheitern? Genügt dem Bürger die Illusion von Freiheit in gelenkten Demokratien?

Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau ist Rechtsanwalt, Autor und Staatsrechtslehrer. Als Privatdozent an der Universität Köln hat er die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie.

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