Anfang dieser Woche bewertete der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang (CDU), öffentlich die laufende Europawahlversammlung der AfD in Magdeburg und behauptete u.a. die Verbreitung „rechtsextremistischer Verschwörungstheorien“. Wegen dieses Eingriffs in den innerparteilichen Meinungsbildungsprozess und den erneuten Versuch, Wähler zu beeinflussen, wurde das BfV daher am 01.08.2023 abgemahnt. Da sich das BfV weigerte, wie gefordert zu reagieren, wurde am 02.08.2023 ein Eilverfahren vor dem VG Köln eingeleitet (Az.: 6 L 1491/23). Hier hat das BfV nun heute eingeräumt, dass es sich bis zum Ende der Wahlversammlung am kommenden Sonntag nicht mehr hierzu äußern wird.
Damit hat das BfV seinem eigenen Präsidenten nicht nur einen „Maulkorb“ verpasst, sondern zugleich eine gerichtliche Verurteilung vermieden. Dass das Gericht insofern die (vorsorglich formulierten) weitergehenden Anträge (im sog. „Zwischenverfahren“, ohne Entscheidung in der Sache) zurückgewiesen hat, ist daher kein Erfolg des BfV. Nach Ende der Versammlung wird daher das Eilverfahren fortzuführen sein, um ein gerichtliches Verbot der Äußerungen zu erzielen.
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel weisen die Vorwürfe des Verfassungsschutzpräsidenten auf das Schärfste zurück:
„Haldenwang versucht erneut aus seinem Amt heraus, politisch Einfluss zu nehmen. Dieser Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten der Europawahlversammlung ist ebenso rechtswidrig, wie die pauschale Diffamierung gewählter Kandidaten und der Versuch, diese schon jetzt bei den Wählern schlecht zu reden. Um dieser staatlichen Einflussnahme Einhalt zu gebieten, sind wir erneut erfolgreich gegen den Verfassungsschutz vorgegangen. Vielleicht versteht Herr Haldenwang nun endlich, dass er kein Politiker ist – und dass es die Bürger sind, die über Wahlvorschläge entscheiden müssen.“