Das Bundesverfassungsgericht hat das Gebäudeenergiegesetz vorläufig gestoppt und untersagt, die zweite und dritte Lesung noch in dieser Sitzungswoche durchzuführen. Die Karlsruher Richter haben damit dem Antrag eines CDU-Abgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben, dem auf Seiten des Antragstellers mehrere Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion beigetreten waren.
Zu dieser Entscheidung erklären die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel und Tino Chrupalla:
„Das Bundesverfassungsgericht hat die einzig richtige Entscheidung getroffen. Der Versuch der Koalitionsfraktionen, ihr unausgegorenes, stümperhaftes und für die Bürger katastrophales Gesetz mit der Brechstange durchzupeitschen, stellt eine grobe Missachtung des Parlaments und seiner Rechte dar. Das ideologisch motivierte Verarmungsgesetz der Koalition muss jetzt komplett vom Tisch. Das wäre das Beste für unser Land und seine Bürger.“