Im so genannten „Einzelfallticker“ der AfD werden alle seit dem 21. Februar 2023 begangenen Gewalt-Straftaten ausgewiesen. Für die daraus entstandene „Deutschlandkarte der Straftaten“ wurde als Quelle die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022 herangezogen; im März 2023 veröffentlicht.
Wohlbemerkt werden im Einzelfallticker ausnahmslos alle Gewalt-Straftaten ausgewiesen. Jedoch kommt man nicht an der Erkenntnis vorbei, dass mit den 8160 Messerangriffen allein im Vorjahr 2022 in der schieren Masse ein Phänomen über dieses Land kam, was es vor der Außerkraftsetzung der Schutzwirkung unserer Grenzen durch Angela Merkel tatsächlich nur als „Einzelfälle“ gegeben hatte. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass der Ex-Verfassungsrichter Bertrams (bis 2013 an der Spitze des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster) so über Merkel urteilte: „Merkels Alleingang war deshalb ein Akt der Selbstermächtigung“, betonte er und sprach von einer „selbstherrlichen Kanzler-Demokratie“.
Weitere Kenndaten, die sich aus dem Einzelfallticker jetzt schon ableiten lassen, lesen sich wie folgt:
Wie der Einzelfallticker nach der weiteren Befüllung mit amtlichen Daten aus der PKS im Laufe des Jahres aussehen wird, bleibt natürlich abzuwarten.