Wie der Cicero berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen und dem seit Wochen für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit trommelnden „Trio infernale Faeser, Paus und Haldenwang“ ein wenig Nachhilfe in Sachen freiheitlich-demokratischer Rechtsstaatlichkeit erteilt. Makaber: Thomas Haldenwang hatte als oberster Verfassungsschützer die höchst umstrittene Äußerung getan, die Meinungsfreiheit sei kein Freibrief. In diesem Zusammenhang stellte er regelrecht drohend in den Raum, sein Dienst solle auch Denk- und Sprachmuster ins Visier nehmen. Keineswegs dürfe er sich nur auf extremistische Taten konzentrieren.
Weitere Äußerungen Haldenwangs legen die Folgerung nahezu zwingend nahe, dass der Verfassungsschutz tatsächlich als Regierungsschutz fungiert und seit Corona Menschen scharf ins Visier nimmt, die durch ihre Kritik den Staat und seine Institutionen „delegitimieren“. Haldenwang versteht darunter Kritik, die geeignet ist, staatliche Institutionen verächtlich zu machen und zu beschädigen. Wie hätte er noch deutlicher unterstreichen können, dass er sich tatsächlich als dienstbeflissener verlängerter Arm seiner Chefin, Nancy Faeser, sieht.
Aus seiner Sicht war dann auch der jetzt von den Karlsruher Richtern beurteilte Post von Julian Reichelt (Deutschland zahlte… Entwicklungshilfe an die TALIBAN !!!!!) sicher eine Delegitimierung des Staates, also keine geschützte Meinungsäußerung mehr. Gut, dass die Karlsruher Richter diesem Diensteifer des strammen CDU-Parteimanns jetzt entschieden einen Riegel vorschoben. Es wird klargestellt, dass gerade auch eine polemisch zugespitzte Kritik an den nach Afghanistan geflossenen Entwicklungshilfegeldern selbstverständlich von der freien Meinungsäußerung abgedeckt ist.
Auch Nancy Faesers und Lisa Paus‘ Pläne, die Grenzen der Meinungsfreiheit enger zu ziehen, sind somit insgesamt als eine Verkennung der Meinungsfreiheit, wie sie sich unser Grundgesetz vorstellt, deutlich klargestellt. Handelten diese beiden Damen aus Unkenntnis oder gar mit Raffinesse an der Einschränkung der Meinungsfreiheit, wären sie wohl entsprechend entweder nicht fähig, oder eben als Gefahr für unsere grundgesetzlich garantierte Freiheit nicht würdig, länger in ihren Ämtern zu verbleiben. Die von ihnen geschmiedeten Pläne, auch Äußerungen, die nicht strafbar sind, vom Staat beobachten und sanktionieren zu lassen, zeugen – sehr gelinde gesagt – zumindest von einem seltsamen Verständnis von freiheitlicher Demokratie.
Diese schallende Ohrfeige des Verfassungsgerichts befördert jedenfalls die herbei konstruierte Idee einer „Delegitimierung des Staates“ exakt und überdeutlich dorthin, wo sie hingehört: ins verfassungsrechtliche Abseits. Möge diese Demokratie-Nachhilfestunde des BVerfGE bei Paus, Faeser sowie dem diensteifrigen Weisungsempfänger verfangen.
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