Die Weltwoche berichtet: „Ein Mann, der den ehemaligen deutschen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf der Plattform X als «Vollidioten» Gericht urteilt: Internetnutzer darf Habeck als «Vollidioten» bezeichnen.bezeichnet hatte, ist vom Amtsgericht Passau vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Das Gericht wertete die Äußerung als durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, wie das Onlineportal Apollo News berichtet.

Der Nutzer hatte in einem Kommentar geschrieben: «Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand und unser Land zugrunde richtet». Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Ermittlungen eingeleitet, gestützt auf Paragraf 185 StGB (Beleidigung) sowie den sogenannten Politikerbeleidigungs-Paragrafen 188 StGB. Laut Medienanwalt Markus Haintz entschied das Gericht nun, dass es sich nicht um eine strafbare Schmähkritik, sondern um eine polemische Meinungsäußerung im politischen Diskurs handle.

Zudem argumentierte das Gericht, dass der Kommentar angesichts seiner geringen Reichweite nicht die Voraussetzung des Paragrafen 188 erfülle, wonach eine Äußerung das öffentliche Wirken eines Politikers «erheblich erschweren» muss. Damit sei die Schwelle für eine strafbare Politikerbeleidigung nicht erreicht.

Gericht urteilt: Internetnutzer darf Habeck als «Vollidioten» bezeichnen.
Gericht urteilt: Internetnutzer darf Habeck als «Vollidioten» bezeichnen.KLICK