Die gegen alternative Meinungen vollends unduldsame links-woke Macht zeigt äußerst geschickt, aber umso unverhohlener, bis wohin ihr langer Arm reicht. Zur Demonstration der links-rot- grün-woken Vorherrschaft reichen offenbar in Münster die Regenbogenflaggen vor Behörden nicht mehr, die von Gesetz wegen zu strikter Neutralität verpflichtet sind. An den eingeforderten ganzheitlichen Kotau vor dem unduldsamen linken Zeitgeist wird allem Augenschein nach sogar im Polizeipräsidium Münster – natürlich subtil und keinesfalls direkt justiziabel – unmissverständlich erinnert.

Man traut sich nicht wirklich, sich vorzustellen, welche Plakate oder Bilder wohl in den Büros (etwa im vorauseilenden Gehorsam, mit Blick auf die nächste Beförderung) die Wände zieren. Wie bitte soll man angesichts der an den Treppenstufen angebrachten plakativen Worte sein Vertrauen in eine neutral handelnde und allein dem Gesetz verpflichtete Exekutive nicht zumindest hinterfragen müssen?!?

Daher hier eine sanfte Erinnerung an das Grundgesetz – Art. 3:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder POLITISCHEN ANSCHAUUNGEN benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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