Wie die JF berichtet, soll eine mögliche AfD-Landesregierung von allen Informationen der anderen Verfassungsschutzämter isoliert werden. Ein solches Vorgehen hält ein bekannter Staatsrechtler für autoritär und antidemokratisch, da die Gesetzeslage eindeutig ist.

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler hat die offenbar geplante Isolierung einer Landesregierung mit AfD-Beteiligung durch die Verfassungsschutzämter scharf kritisiert. „Das wäre natürlich rechtswidrig und verfassungswidrig“, so der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg.

„Sowohl das Bundesverfassungsschutzgesetz als auch das Grundgesetz verpflichten zur Zusammenarbeit“, bekräftigt der Jurist. „Aber abgesehen davon: Was ist das für ein antidemokratisches und autoritäres Staatsverständnis? Im demokratischen Rechtsstaat ist diese Idee völlig abwegig.“

 

Eindeutige Gesetzeslage

Die Verfassungsschutzämter sollen sich geeinigt haben, eine Landesregierung von allen Informationsflüssen auszuschließen, an der die AfD beteiligt ist, – auch wenn der Inlandsgeheimdienst dann seiner Arbeit nicht mehr nachkommen könne. Dass die AfD in den Besitz von Geheiminformationen kommen könne, solle damit verhindert werden, weiß das Redaktionsnetzwerk Deutschland zu berichten.

Der bekannte Verfassungsjurist Christian Conrad von der Kanzlei Höcker wies ebenfalls auf X, auf die gesetzliche Zusammenarbeitspflicht der Verfassungsschutzämter hin.

Im Bundesverfassungsschutzgesetz wird eindeutig festgeschrieben: „Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten.“

Die AfD selbst äußerte ebenfalls Kritik. „Die Pflicht zur Zusammenarbeit des Bundesamtes mit den Landesämtern und umgekehrt ist in den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder verankert. Als staatliche Behörden sind die Ämter an Recht und Gesetz gebunden. Wenn sie also entgegen dieser Rechtslage handeln wollten, dann wäre das  rechtswidrig“, äußert Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch.

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