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Jürgen Elsässer schreibt gerade auf X:

„SIEG!!!!! Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre. BIS DAHIN KÖNNEN WIR WEITERMACHEN! – Steffi, Paul und ich machen gleich einen kleinen Aufsager, der hier auf X kommt!!“

Im Magazin YOUWATCH ist zu lesen, dass Joachim Steinhöfel, einer der renommiertesten Anwälte, das zutreffend so kommentiert:

„Wie lange müssen wir jetzt noch auf den Rücktritt von Innenministerin Faeser warten?“

In weiteren Kommentaren ist dort zu lesen:

Näncy muß dulden, dass das Magazin zunächst weiter erscheint. Dabei hat Näncy im Ergebnis viel Reklame für das Magazin gemacht, dass die meisten Bürger vor dem Verbotsverfahren sicher nicht kannten. Politisch hat Näncy genau das Gegenteil von dem erreicht, was sie beabsichtigt hatte.

Rechtsanwalt Carsten Bennecke schreibt zu dieser Bloßstellung Nancy Faesers:

Peinliche und vorhersehbare Blamage für Innenministerin Nancy Faeser im dilettantisch geführten Verbotsverfahren gegen Compact: Verbot aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat das durch Innenministerin @NancyFaeser ausgesprochene Vereinsverbot gegen #Compact mit der von fachkundigen Juristen vorhergesagten Begründung im Eilverfahren zunächst einmal aufgehoben:

Das ausgesprochene #Vereinsverbot sei unverhältnismäßig. Selbst wenn es durchaus Ansatzpunkte dafür gebe, dass Teile der Publikation rechtlich bedenklich seien, hätte man zunächst einmal auch zur Sicherstellung der Meinungs- und Pressefreiheit mildere Mittel wählen müssen, wie z.B. Mittel der Medienaufsicht. Nun ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur offensichtlich richtig, sondern sie wurde auch von fachkundigen Juristen, wie meinem Kanzleipartner @RA_Conrad , vorhergesehen und vorhergesagt.

Ich bin sicherlich kein Freund der Publikation, aber es ist in unserem Rechtsstaat richtig und wichtig, dass ein Innenministerium eine in Teilen rechtlich durchaus kritikwürdige Publikation nicht mit dem Knüppel eines Totalverbots über Nacht gänzlich stilllegen kann. Da diese Entscheidung von fachkundigen Juristen vorhergesagt wurde, stellen sich nun sehr unangenehme Fragen an Frau #Faeser und deren Berater:

Entweder ließ sich Frau Faeser in dieser Sache äußerst schlecht beraten oder aber es war so, dass Frau Faeser trotz juristischer Bedenken ihrer Berater das Risiko eines wahrscheinlich rechtswidrigen Vereinsverbots eingegangen ist. Letzteres wäre ein handfester Skandal, da unsere Innenministerin dann persönlich eine ernste Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit wäre. Es liegt nun an Frau Faeser, diese Fragen aufzuklären und an den Journalisten, diesen Fragen mit weiteren Recherchen nachzugehen.“

Hier der vollständige YOUWATCH-Artikel.

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