Angesichts der aktuell medial lancierten Kampagne, die AfD wolle eine massenhafte Remigration, reibt man sich die Augen, was sage und schreibe unsere Innenministerin unlängst selbst anstrebte:
Das von Faeser geleitete Ministerium schlägt der Süddeutschen Zeitung gemäß vor, Angehörige von kriminellen Clans auch ohne Begehung einer Straftat kollektiv abzuschieben. „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ sollen demnach „unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Solch eine pauschalisierende Regelung gibt es im Ausländerrecht bisher nur im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Betroffen z. B. Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat. Diese Personen sind demnach selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben. Der Plan ist, dieselbe Härte auch bei Menschen anzuwenden, die einer Clan-Struktur angehören.
Man stelle sich das konzertierte mediale Aufheulen der links-grünen „Staatsmedien“ und die wie auf Knopfdruck in Serie sich entrüstenden „Demokraten“ des Altparteienkartells vor, wenn jemand aus den Reihen der AfD solch eine Forderung zu formulieren gewagt hätte. Der Totalausfall der wie auf Kommando selektiv schweigsamen Mainstream-Medien ist daran zu erkennen, dass Navy Faeser nicht schon längst schier in der Luft zerrissen wurde und immer noch im Amt ist.
Wie lachhaft wirkt dagegen die vollends abgenutzte „fremdenfeindlich-völkische Keule“, die in kindisch anmutendem Schwung aktuell gegen die AfD geschwungen wird, die selbstverständlich eine vollkommen rechtskonforme Remigration fordert. In Deutschland leben schließlich hunderttausende Migranten, die teils über mehrere Instanzen gerichtsfest ausreisepflichtig sind.
Hier führt sich ein offenkundig dysfunktionaler Rechtsstaat selber öffentlichkeitswirksam als nicht handlungsfähig – oder vielmehr handlungsunwillig – vor. Solch eine willkürliche Anwendung von Rechtsstaatlichkeit stellt grundlegende Prinzipien unseres Rechtswesens für alle klar ersichtlich auf den Kopf: Erkennbar sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich.
Wenn Frau Faeser den Inhalt von Artikel 56 unseres Grundgesetzes bei ihrer Vereidigung nicht nur als Lippenbekenntnis empfindet, könnte sie ja zumindest die Abschiebung (Remigration) all derer veranlassen, die zur Ausreise von Rechts wegen verpflichtet sind. Die AfD wäre sicher bereit, mit Wohlwollen ihre Bemühungen zu betrachten, auch nicht Straffällige auszuweisen, nachdem sie zunächst einmal wenigstens die schon (oftmals mehrfach) Straffälligen ausweisen würde.
Als ersten Schritt muss jedoch Faeser „die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,“ und tatsächlich ihre „Pflichten gewissenhaft erfüllen“. Nicht auszudenken, wenn Menschen gar anfingen, darüber nachzudenken, die inkonsequente Ausführung rechtsverbindlicher Ausreise-Urteile am Ende gar als Delegitimierung der eigenen Amtsführung deuten zu müssen.
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