In der Bundesdrucksache 20/9697 beantwortet die Bundesregierung die Kleine Anfrage der AfD vom 16.11.2023, ob „nach der Veröffentlichung von Analyseergebnissen zu den Kontaminationen des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty mit Restmengen an DNA durch Dr. Jürgen Otto Kirchner (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9033) außerordentliche, von den Leitfäden des EDQM abweichende, Messungen von Restmengen an DNA durch das PEI oder ein anderes amtliches OMCL-Arzneimittelkontrolllabor durchgeführt“ wurden, oder solche geplant sind, wie folgt:

„Jede Wirkstoffcharge des COVID-19 mRNA Impfstoffs wird vom Hersteller verpflichtend auf DNA-Restmengen untersucht und die Ergebnisse sind Teil des Chargenfreigabeprotokolls, das im Rahmen der staatlichen Chargenprüfung überprüft wird. Der festgelegte Grenzwert für DNA-Restmengen beträgt 10 ng DNA/Dosis.

Aufgrund der vorliegenden Daten wurden bisher durch das PEI keine außerordentlichen, von den Leitfäden des EDQM abweichende Messungen von DNA-Restmengen im Rahmen der Chargenfreigabe durchgeführt. Es liegen bislang auch keine Informationen zu zusätzlichen Messungen vor, die in diesem Zusammenhang von anderen OMCLs durchgeführt wurden.


EDQM – European Directorate for the Quality of Medicines & Health Care

OMCL – Official Medicines Control Laboratories (Von der EDQM wurde das Paul-Ehrlich-Institus als das für Deutschland zuständige Institut zur Prüfung der Qualität der einzusetzenden Präparate bestimmt.)


Unwillkürlich muss man sich doch fragen, welche Beweggründe vorlagen, dass das EDQM das Paul-Ehrlich-Institut zwar zum für Deutschland offiziell zuständigen Qualitätslabor (OMCL) erklärte, aber gleichzeitig als Regel zu setzte, dass das PEI nicht für die Kontrolle auf etwaige DNA-Verunreinigungen in den massenhaft zu verabreichenden Präparaten zuständig sei.

Wie kann es sein, dass das PEI die von dem europaweit zuständigen EDQM gesetzte Regel auch nach dem 19. Februar 2021 nicht hinterfragte, als die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) meldete, dass „es seitens des Herstellers noch Defizite bei der  Beseitigung von Kontaminationen mit Desoxyribonukleinsäure“ (DNA) gab? Wie kann es sein, dass das hauptverantwortliche Gesundheitsministerium keine entsprechende Weisung an das  PEI erteilte, die schon im Masseneinsatz befindlichen Präparate auf mögliche Kontaminationen mit DNA zu untersuchen?

Wie wollen das Gesundheitsministerium und/oder das PEI der Öffentlichkeit vermitteln, dass sich in dieser Frage allein auf die Laborwerte der Hersteller verlassen wurde, die pauschal zuvor aus jeder Haftung entlassen worden waren und absehbar mit den notzugelassenen Präparaten Milliardengewinne erwirtschaften würden?

(Die hier verlinkte und zitierte Bundesdrucksache vom 12.12,2023 ist als „Vorabfassung“ ausgewiesen und wird noch durch eine „lektorierte“ Version ersetzt.)

2023-12-12 Bundesdrucksache 20/9697

Sehr aufschlussreich ist auch die am 12.12.2023 genau zu diesem Thema gesendete UMSCHAU des MDR, die verdächtiger Weise kurz danach unter einer fadenscheinigen Begründung wieder für immer gelöscht wurde. In der MDR-Sendung wird abschließend der an tausende Ärzte vom Medizinischen Behandlungsverbund (MBV) versandte Brief als FAKE bezeichnet. Lesen hier, wie diese Behauptung des MDR einzuordnen ist.

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