Auch wenn sie es abstreiten: Immer wieder wecken Forderungen der etablierten Parteien den Verdacht, dass unter dem Vorwand der Geldwäsche-Bekämpfung am Erhalt des Bargelds gerüttelt werden soll. Erst wollte Innenministerin Faeser (SPD) eine Obergrenze für Bargeld-Zahlungen bei 10.000 Euro festsetzen. Nun bringt der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments bereits eine Grenze von 7.000 Euro ins Spiel. Scheibchenweise wird offenbar geprobt, wie weit man gehen kann. Derweil fordert ein Haushaltspolitiker der CDU-Bundestagsfraktion die Abschaffung der Ein- und Zwei-Cent-Münzen. Wer kann angesichts der Vorgeschichte sicher sein, dass es nur bei diesen zwei Münzen bleibt?
Die Alternative für Deutschland stellt sich konsequent gegen solche Pläne und tritt für den uneingeschränkten Erhalt des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel ein. Denn Bargeld schützt vor Überwachung und verhindert, dass der Bürger davon abhängig wird, dass die für elektronische Zahlungsvorgänge erforderlichen Datenverarbeitungssysteme nicht ausfallen. In echten oder vermeintlichen „Notlagen“ könnte es zu politischen Versuchungen kommen, digitales Geld einfach zu „löschen“ oder für die Nutzung zeitweilig zu sperren. Für eine solche Situation wollen wir die Grundlagen gar nicht erst entstehen lassen!