Die Imame dürfen in Münster per Lautsprecher vom Minarett zum gemeinsamen Gebet aufrufen. Eine Ausnahmeregelung der Stadt Münster macht dies möglich.
Die Entscheidung stößt auf heftige Kritik bei der AfD-Münster: „Gebetsrufe per Lautsprecher vom Minarett sind Sonderrechte für Muslime“, so AfD-Kreissprecher Martin Schiller.
„In der gegenwärtigen Corona-Krise ist diese Entscheidung der Stadt Münster vollkommen unangebracht. Während in christlichen Kirchen das gemeinsame Beten untersagt bleibt, wird Muslimen dies auf offener Straße ermöglicht. Von allen Menschen wird in dieser Krisensituation sehr viel abverlangt. Jeder Einzelne muss auf ihm lieb gewonnene Tätigkeiten und Rituale verzichten.
Doch die Menschen sind bereit dieses Opfer zu bringen. Weil sie wissen, dass sie damit helfen die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Und so mithelfen Leben zu retten.
Daher ist es völlig inakzeptabel, wenn einige Muslime meinen, in dieser Situation auf Sonderrechte für ihre Religionsgemeinschaft zu bestehen. Hier ist die Solidarität aller Religionsgemeinschaften gefordert. Und diese wird hier anscheinend von vielen Imamen in Münster verweigert.
Ja vielmehr fordern sie jetzt Sonderrechte ein, die ihnen in normalen Zeiten gar nicht zustehen. Hier stellt sich erneut die Frage, ob der Islam sich in die deutsche Mehrheitsgesellschaft integrieren kann oder will. Denn Sonderrechte fördern Parallelgesellschaften. Die Stadtverwaltung unter Oberbürgermeister Markus Lewe und Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer ist leider zu naiv, um die wahren Absichten der örtlichen muslimischen Verbände zu erkennen.“