Dieses EU-Dokument hat es in sich!
In einem Dokument, das Ende September dieses Jahres veröffentlicht wurde, empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten ,,legale Migrationswege“ für Migranten nach Europa zu schaffen.
Mehr noch: Die Migranten sollen nicht bloß vorübergehend Schutz bekommen, sondern dauerhaft angesiedelt werden. Dies sei eine ,,moralische Pflicht“ – die ewige Nummer mit dem schlechten Gewissen!
Konkret heißt es in der Empfehlung der Kommission: „Die Zahl der Flüchtlinge und anderer Personen, die internationalen Schutz benötigen, nimmt weltweit zu. Daher muss die Fähigkeit der Union gestärkt werden, ihrer moralischen Pflicht zu wirksamer Hilfeleistung nachzukommen. Alle Mitgliedstaaten sollten sich an den gemeinsamen Bemühungen der Union beteiligen, all jenen, die internationalen Schutz benötigen, ihre Solidarität zu zeigen, indem sie legale Zugangswege in die Union anbieten und die Schutzzonen außerhalb der Union ausweiten.“
Deshalb müssten die EU-Staaten „einen Beitrag zu internationalen Initiativen zur Neuansiedlung (Resettlement) und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zu einem besseren allgemeinen Migrationsmanagement leisten.“
Und weiter: „Die Neuansiedlung ist zudem ein zentraler Bestandteil der Asyl- und Migrationspolitik der Union, da sie Schutzbedürftigen sichere, legale Zugangswege bietet und zur Rettung von Menschenleben, zur Verringerung der irregulären Migration sowie zur Bekämpfung des Geschäftsmodells von Schleusernetzen beiträgt. Die Neuansiedlung ist darüber hinaus ein wichtiger und integraler Bestandteil eines umfassenden Migrationskonzepts, wenn es darum geht, Partnerländer in das gesamte Spektrum der Migrationspolitik einzubeziehen.“
Es geht hierbei um Menschenmassen in Millionenhöhe: „Der UNHCR hat bestätigt, dass der weltweite Resettlement-Bedarf mit 1,44 Millionen Schutzbedürftigen im Jahr 2020 nach wie vor hoch ist. Diese Zahl dürfte in den kommenden Jahren weiter steigen.“
Dr. Gunnar Beck

dazu: „Die EU-Kommission plant die Grenze zwischen Flüchtlingen und Wirtschafts- bzw. anderen Migranten, und damit zwischen legaler und illegaler Migration, weiter auszuhöhlen. Außerdem soll nun die Genfer Flüchtlingskonvention selbst durch die Hintertür ausgehebelt werden, indem Flüchtlinge, die sich bereits in sicheren Drittstaaten aufhalten, in denen sie nach Art. 31 GFK auch zeitweiligen internationalen Schutz beantragen sollen, auf Kosten der europäischen Steuerzahler in die EU umgesiedelt werden sollen. So werden zudem weitere Anreize geschaffen, dass sich Migranten fortan in noch höherem Maße direkt auf den Weg in die EU machen. Schließlich sieht das geltende Völkerrecht keine Ansiedlung selbst legaler Migranten vor, sondern nur die Gewährung temporären Schutzes. Die EU-Kommission spricht hingegen von Um- und Neuansiedlung. Migranten sollen also nicht nur geschützt, sondern gezielt in Europa angesiedelt werden. Der EU-Migrationspakt ist kein Not- oder Schutzprogramm, sondern ein langfristig angelegter Siedlungsplan.“

Bernhard Zimniok

ergänzt: „Das ist ein Versuch, den zunehmenden Bevölkerungsaustausch unter dem Deckmantel der vermeintlichen Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe weiter zu forcieren. Dass das Hauptproblem in diesem Zusammenhang, die Überbevölkerung in weiten Teilen Afrikas sowie in Teilen Asiens, nicht einmal angesprochen und demzufolge überhaupt als solches anerkannt wird, zeigt, dass die EU-Kommission kein Interesse an einer langfristigen Lösung des Migrationsproblems hat.“